Unfallverhütung und Prävention
Beratung und Unterstützung in NRW und Umgebung
Die Anforderungen an Unternehmende und ihre Sicherheitsbeauftragten sind hoch – und das ist auch richtig so. Unfälle zu verhindern und Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten, ist eine der wichtigsten unternehmerischen Aufgaben. Sicherheit ist eine Frage der Gesetzgebung, Ihres guten Gewissens und die wirtschaftlichste Lösung zugleich – jede Präventionsmaßnahme ist günstiger als Ausfallkosten Ihrer Mitarbeitenden.
Das Arbeitsschutzgesetz und meine Dienstleistungen für Sie
Von der Analyse über die Durchführung und Unterweisung bis zur Dokumentation: Hier finden Sie mein Portfolio im Überblick.
Rechtliche Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz DGUV V1 + V2
Am Anfang steht die Information: Wer ein Unternehmen führt oder mit der Sicherheit beauftragt ist, erkundigt sich: Was sagt das Regelwerk der Berufsgenossenschaft, was steht in staatlichen Publikationen?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, mögliche Gefahren für ihre Belegschaft zu beurteilen und Arbeitsunfälle zu verhüten. Dazu gehört auch, Wissen weiterzugeben und das Team zu unterweisen.
Wer die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht selbst umsetzen kann, beauftragt Externe. Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht erteilt, die Kosten nicht auf die Mitarbeitenden umgelegt werden. Weitere wichtige Inhalte: Das Ganze gilt auch für Betriebsfremde, die in Ihrer Firma Aufgaben ausführen; alle anderen haben keinen Zutritt.
Durchführung und Dokumentation Ihrer Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
Als externer Sicherheitsbeauftragter übernehme ich rechtssicher und wirtschaftlich die Umsetzung sämtlicher gesetzlicher Maßnahmen zur betrieblichen Arbeitssicherheit – von der Analyse des Ist-Zustands über die Planung, Durchführung und Unterweisung bis zur rechtssicheren Dokumentation. Und das gehört alles dazu:
ASA-Sitzungen: Der Arbeitsschutzausschuss tagt
Dieser Ausschuss berät über Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Unfallverhütung. Er koordiniert die verantwortlichen Stellen und ist eine „Pflichtveranstaltung“. ASUB Oliver Berheide kümmert sich für Sie um die Zusammensetzung und die Durchführung Ihrer Arbeitsschutzausschuss-Aufgaben.
Erstellen eines Gefahrstoffkatasters
Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe, die Mitarbeitende gefährden könnten, verzeichnet werden. Wie heißt der Stoff genau, wie wird er eingestuft, welche sind seine gefährlichen Eigenschaften? Diese und viele weitere Angaben sind im Gefahrstoffkataster zu nennen. Auch diese Dokumentation zu erstellen ist Bestandteil meiner Dienstleistung für Ihre Arbeitssicherheit.
Erstellen von Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen sind kurze, schriftliche Informationen über innerbetriebliche Gefahren, die von chemischen oder biologischen Stoffen, Maschinen, Anlagen oder Fahrzeugen ausgehen können. Dazu gehört auch die korrekte und sichere Handhabung, um Unfälle zu verhindern. Meine langjährige Erfahrung in der Produktion ermöglicht mir, „umsetzbare“ sowie kurze und prägnante Betriebsanweisungen für Sie zu verfassen – unabdingbar, um die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen zu erreichen.
Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Eine Sicherheitsunterweisung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ermöglicht den Mitarbeitenden ein sicherheits- und gesundheitsbewusstes Arbeiten. Umgangssprachlich wird oft der Begriff „Sicherheitsschulung“ benutzt. Gerne unterweise ich Ihr Personal fachgerecht und wirkungsvoll.
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Gefahren am Arbeitsplatz sind natürlich je nach Branche sehr unterschiedlich. Beurteilt werden Arbeitsprozesse, Arbeitsplatzgestaltung, vorliegende Anweisungen, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Werkzeuge und Maschinen. Bestandteil der Analyse sind auch die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf psychische Belastungen – ein Thema, das immer häufiger vorkommt. Gerne unterstütze ich Sie bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung für Ihr Team.
Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
Ein Notfall tritt hoffentlich niemals ein – doch dann sind Pläne und Dokumente essenziell, um Maßnahmen zur Hilfe, Sicherheit und Räumung einzuleiten und zu koordinieren, auch gemeinsam mit externen Rettungskräften. Wie diese Pläne für Ihren Betrieb aussehen, hängt von vielerlei Faktoren und von der Beurteilung zuständiger Behörden ab. In vielen Unternehmen fehlen solche Pläne, um im Notfall schnell die richtigen Personen zu erreichen.
ASUB Oliver Berheide sorgt dafür, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht so nachkommen, dass Leben und Gesundheit Ihres Personals geschützt werden und Sie jederzeit rechtssicher handeln.
Arbeitssicherheit in sachkundigen Händen: Oliver Berheide
Sie können sich leicht den Aufwand im unternehmerischen Alltag vorstellen, zumal sich Gesetze und Vorschriften häufig ändern. Wie beruhigend, dieses wichtige und rechtlich relevante Erfordernis in sach- und fachkundigen Händen zu wissen.
Sprechen Sie mich jetzt an: Ihr Oliver Berheide